Schwarzwald-Baar-Kreis macht gegen Geflügelpest mobil

Villingen-Schwenningen (dpa/lsw) - Wegen der grassierenden
Geflügelpest hat der Schwarzwald-Baar-Kreis im Umkreis betroffener
Betriebe einen Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet
eingerichtet. In den Zonen gelten Einschränkungen für
geflügelhaltende Betriebe. Der Kreis hat eine entsprechende
Allgemeinverfügung erlassen, die bis einschließlich 30. April gelten
soll. Das Veterinäramt des Schwarzwald-Baar-Kreises hatte vergangene
Woche bei Tieren von bisher fünf Haltern die Geflügelpest
festgestellt.

Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet müssen die
Geflügelhalter vom 1. April an die Ställe geschlossen halten
beziehungsweise die Tiere in einer anderen Schutzvorrichtung halten.
Unter anderem müssen Halter dem Veterinäramt auch die Zahl gehaltener
Vögel und der verendeten Tiere sowie jede Änderung melden. Die
Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten zufolge
für Menschen ungefährlich. Bisher sind keine Übertragungen auf andere

Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.