Niedersachsen gibt grünes Licht für Osterfeuer in Ostfriesland

Überall in Niedersachsen sind Osterfeuer coronabedingt tabu, wenn
diese zu verbotenen Ansammlungen führen. Eine Ausnahme gibt es in
Ostfriesland. «Dat Osterfüür», klein und auf privatem Grundstück,
ist
dort unter Einhaltung der örtlichen Corona-Regeln erlaubt.

Hannover (dpa/lni) - Einen ostfriesischen Brauch hat Niedersachsen
beim Erläutern von Corona-Beschränkungen übersehen und damit in dem
Landeszipfel für Verwirrung gesorgt. Im Zuge des Ansammlungsverbots
über Ostern seien auch Osterfeuer verboten, hatte die Regierung
erklärt und damit große öffentliche Veranstaltungen mit viel Publikum

gemeint. Wie eine Regierungssprecherin am Mittwoch präzisierte,
fallen die auf Privatgrundstücken in Ostfriesland organisierten
kleinen traditionellen Osterfeuer nicht unter das Ansammlungsverbot,
wenn dabei die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.

«Dat Osterfüür», ein Osterfeuer, bei dem Holzreste verbrannt werden
,
ist in Ostfriesland ein alter Brauch. Außer auf öffentlichen Plätzen

werden die Feuer oft auch auf Privatgrundstücken organisiert. Wie die
Regierungssprecherin erklärte, würden in einzelnen Gemeinden teils
bis zu 400 kleine Osterfeuer angemeldet. Diese seien dann nicht
verboten, wenn sie unter Einhaltung der örtlich geltenden
Corona-Regeln organisiert werden und solange keine pflanzlichen
Abfälle wie Grünschnitt verbrannt werden.

Möglich seien solche kleinen privaten Osterfeuer mit den Mitgliedern
des eigenen Haushaltes sowie bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100
mit einer Person aus einem anderen Haushalt und Kindern bis
einschließlich sechs Jahren. Bei einem Wert zwischen 35 und 100
können zwei Personen aus einem anderen Haushalt mit Kindern bis
einschließlich 14 Jahren dazukommen.