Tierärzte warnen vor geplantem Verbot von Arzneimittel-Versand

Neuenbürg/Berlin (dpa) - Mit einem neuen Gesetz will die
Bundesregierung den Versand verschreibungspflichtiger
Tierarzneimittel verhindern. Fachtierärzte sehen darin eine Gefahr
für die Behandlung exotischerer Haustiere, für die es oft nur wenige
Experten gibt. Die Regelungen würden sich «gravierend» auf die
Therapie von Millionen Wassertieren und anderen seltenen Spezies
auswirken, heißt es in einem Schreiben von Fischtierärztin Sandra
Lechleiter aus Neuenbürg bei Pforzheim und Kollegen an die
Bundesregierung, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Hintergrund ist, dass es häufig wenige Spezialisten - etwa für
Zierfische - unter den Veterinärmedizinern gibt und diese dann weite
Wege zu Patienten zurücklegen. Damit weder Arzt noch Halter nach
Laboruntersuchungen und Diagnose erneut solche Strecken auf sich
nehmen müssen, werden Medikamente dann per Post verschickt.

Auch die Bundestierärztekammer, der Bundesverband praktizierender
Tierärzte und der Bundesverband der beamteten Tierärzte hatten in
gemeinsamen Anmerkungen zum Referentenentwurf des Gesetzes empfohlen,
«dem Tierarzt den Versand von Arzneimittel in diesem speziellen Fall
weiterhin zu erlauben». Es ist allerdings nur einer von mehreren
Kritikpunkten; von zahlreichen Unklarheiten und Fehlern ist die Rede.
Allerdings sei die eingeräumte Frist zur Stellungnahme von drei
Wochen zu kurz gewesen. Generell lehnen die Verbände demnach aber ab,
tierarzneimittelrechtliche Vorschriften aus dem Arzneimittelgesetz
herauszulösen und ein eigenes Tierarzneimittelgesetz zu schaffen.

Gemäß EU-Verordnung soll ab Ende Januar 2022 der Versandhandel für
verschreibungspflichtige Tierarzneimittel untersagt werden, erklärte
eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums. «Grund hierfür
ist die Problematik des verbreiteten illegalen Verkaufs von
Tierarzneimitteln im Internethandel, der eine Bedrohung für die
Gesundheit von Mensch und Tier darstellt.» Das Argument unterstützen
die Bundesverbände und die Bundestierärztekammer sogar ausdrücklich.

Das Bundeskabinett hatte dem Gesetzentwurf am 24. März zugestimmt.