Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Teil-Lockdown im November

Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof überprüft die

Corona-Verordnung zum Teil-Lockdown im vergangenen November.
Verhandelt wird am Mittwoch (10.00 Uhr) in Weimar eine weitere Klage
der AfD-Landtagsfraktion. Diese hatte bereits drei Thüringer
Corona-Verordnungen von Frühjahr und Sommer 2020 angefochten, da sie
die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie für unverhältnism
äßig
hält.

Die Verfassungsrichter hatten der rot-rot-grünen Landesregierung
daraufhin handwerkliche Fehler bescheinigt. Anfang März erklärten sie
aus formellen Gründen die früheren Verordnungen rückwirkend in Teilen

für nichtig. Die drastischen Einschränkungen zur Eindämmung der
Pandemie stellten sie in ihrem Urteil aber nicht infrage.

Mit der seit November geltenden Sonderverordnung hatte das Land auf
die steigenden Infektionszahlen reagiert und unter anderem die
Schließung von Hotels und Gaststätten angeordnet. Dagegen hat die AfD
nun ebenfalls Verfassungsbedenken erhoben.