Geflügelpest erreicht Landkreis Böblingen

Tübingen/Herrenberg (dpa/lsw) - Die Geflügelpest hat einen weiteren
Landkreis in Baden-Württemberg erreicht. Wie das Landratsamt Tübingen
am Dienstag mitteilte, wurde in einem Betrieb im Landkreis Böblingen
ein Geflügelpestausbruch festgestellt. Quelle sei die Lieferung von
Junghennen aus einem Seuchenbetrieb in Nordrhein-Westfalen in einen
Betrieb nach Herrenberg. Käufer aus dem Landkreis Tübingen, die im
März Geflügel von einem Geflügelhandelsbetrieb in Nordrhein-Westfalen

erworben haben, sollten sich beim Veterinärwesen melden. Es könne
nicht ausgeschlossen werden, dass das Geflügel infiziert sei.

Im Umkreis des betroffenen Betriebes in Herrenberg wurden laut
Landratsamt ein Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet
eingerichtet. In diesen sogenannten Restriktionszonen gelten
Einschränkungen für geflügelhaltende Betriebe. Die Ausdehnung des
Beobachtungsgebietes betrifft auch Teile des Landkreises Tübingen.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald gelten in der Region seit Samstag strenge
Maßnahmen. Geflügel beispielsweise darf nach Angaben des Landratsamts
in Freiburg nur in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten
dichten Abdeckung gehalten werden. Vergangene Woche hatte das
Landwirtschaftministerium mitgeteilt, dass Junghennen aus einem
betroffenen Betrieb in Nordrhein-Westfalen an Kleinhaltungen in
mehreren Landkreisen im Südwesten geliefert worden seien.

Die Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten
zufolge für Menschen ungefährlich. Bisher sind keine Übertragungen
auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.