Corona-Regeln zu Ostern: Bundesweiter Flickenteppich

Die Bundesländer haben eigentlich versprochen, die Notbremse bei
steigenden Corona-Zahlen konsequent umzusetzen. Doch einige Tage vor
dem Fest wird deutlich: Nicht jedes Land hält sich daran.

Berlin (dpa) - Angesichts der dritten Corona-Welle hat Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) die Bundesländer mit Nachdruck an die vereinbarte
Corona-Notbremse erinnert. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner an drei aneinander folgenden
Tagen sollen Lockerungsschritte eigentlich zurückgenommen werden.
Wenn die Länder nicht die nötigen Maßnahmen ergreifen sollten, könn
te
auch der Bund tätig werden, deutete Merkel an. Ob diese Warnung noch
vor Ostern wirkt? Ein Überblick über die aktuellen Regeln und Pläne
der Bundesländer:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Die Landesregierung pocht auf die konsequente
Umsetzung der Notbremse, lockerte aber am Sonntag die Regeln für
private Zusammenkünfte. Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf
Personen sind von diesem Montag an in Gegenden mit Inzidenz über 100
wieder erlaubt. Tübingen testet, ob mehr Öffnungsschritte mit
möglichst flächendeckendem Testen umsetzbar sind.

BAYERN: In Bayern gelten weitgehend die Regeln der Notbremse. Mit
einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sind Treffen nur mit einer
einzigen weiteren Person erlaubt - nicht mitgezählt werden Kinder bis
14 Jahren. Der Einzelhandel muss dann schließen, ausgenommen die
Geschäfte des täglichen Bedarfs.

BERLIN: Die Hauptstadt will laut Senatsbeschluss eigene Wege gehen.
Von Mittwoch an ist demnach ein negativer Corona-Test Voraussetzung
für das Einkaufen. Ausnahmen gelten etwa für Supermärkte, Apotheken
oder Drogerien. Über Ostern sind Zusammenkünfte mit fünf Personen aus

zwei Haushalten erlaubt. Zudem soll es eine FFP2-Maskenpflicht unter
anderem im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel geben.

BRANDENBURG: Das Kabinett will am Dienstag eine Ausgangsbeschränkung
von Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern beschließen. Sie soll
in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an
drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten. Dort darf sich zudem ein
Haushalt wieder nur mit einer weiteren Person treffen, Terminshopping
ist wieder verboten. Regional begrenzt plant Brandenburg Lockerungen
für Kultur und Tourismus.

BREMEN: Das Terminshopping wird nach Senatsangaben von Montag an
wieder ausgesetzt. Unter anderem Museen oder botanische Gärten müssen
auch schließen. Sport im Freien ist nur noch alleine, zu zweit oder
mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt. Als Modellprojekt will
die Stadt Bremerhaven nach Ostern einen Zugang zur Innenstadt und den
Geschäften nach Schnelltests erproben. Drinnen wie draußen dürfen
sich über Ostern zwei Hausstände bis höchstens fünf Personen treffe
n.

HAMBURG: In der Hansestadt dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur
mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Die Beschränkung
gilt nach Senatsangaben aber nur, wenn kein Mindestabstand von 1,5
Metern eingehalten werden kann. Buchhandlungen, Blumenläden und
Gartenmärkte bleiben geöffnet. Für den übrigen Einzelhandel ist der

Verkauf nur nach dem Prinzip «Click & Collect» erlaubt. Wochenmärkte

sind unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt.

HESSEN: Auch in Hessen gelten seit Montag teils verschärfte
Corona-Regeln. Beim Einkaufen wird Terminshopping von «Click &
Collect», also Onlinekauf mit späterer Abholung, ersetzt. Buchläden,

Garten- oder Baumärkte bleiben inzidenzunabhängig offen. Für private

Treffen gilt die übliche Regel: Zwei Hausstände bis maximal fünf
Personen dürfen zusammenkommen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im Nordosten ist von Mittwoch an der
Friseurbesuch nur mit negativem Corona-Schnelltest möglich. Zu Ostern
dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Nach
Ostern werden die Regeln beim Einkaufen verschärft, ein negativer
Test ist dann beim Shoppen Pflicht. Bei dieser Regel ausgenommen sind
beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.

NIEDERSACHSEN: Ab einer Inzidenz von 150 ist eine
Ausgangsbeschränkung vorgesehen - sofern die Lage «nach Einschätzung

der örtlich zuständigen Behörde von Dauer» ist. Allerdings gibt es

für diesen Fall auch noch andere Voraussetzungen. Von Donnerstagnacht
an gilt die Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover. Die Menschen
dürfen dann von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund ihre
Wohnungen verlassen. Liegt die Inzidenz über 100, dürfen die
Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den
zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren zusammenkommen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Für Ostern hat die Regierung die «Notbremse» ein

wenig gelockert. Auch in Regionen mit Inzidenzen über 100 können zwei
Haushalte mit maximal fünf Personen zusammenkommen. Mehr als 30
Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzen, die drei Tage in Folge
über 100 lagen, haben sich gegen die Schließung von Läden für den
nicht-täglichen Bedarf entschieden. Allerdings muss ein negativer
Schnelltest vorgezeigt werden.

RHEINLAND-PFALZ: Private Treffen mit dem eigenen und einem weiteren
Haushalt sind möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
In Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 ist die Außengastronomie mit
Schnelltest, Reservierung und Kontaktnachverfolgung ebenso erlaubt
wie erweitertes Terminshopping. In Kommunen mit Werten über 100 gilt
die Notbremse. Die genaue Ausgestaltung liegt bei den Kommunen.

SAARLAND: Das Land sorgt mit Plänen für angedachte Lockerungen nach
Ostern bundesweit für Diskussionen. Bis dahin gelten die üblichen
Kontaktbeschränkungen. Der Einzelhandel und Friseure haben unter
Auflagen geöffnet, ebenso Zoos und Bibliotheken. Bei Museen, Galerien
und Gedenkstätten muss ein Termin gebucht werden.

SACHSEN: Die neue Corona-Schutzverordnung wird frühestens am
Montagabend beschlossen und soll von Donnerstag an gelten. Die bisher
üblichen Kontaktregeln sollen über Ostern bestehen bleiben, hier
werden Kinder unter 15 nicht mitgezählt. Buchläden, Baumärkte,
Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte dürfen mit Auflagen
öffnen. Bei einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Serie folgen
Verschärfungen, zum Beispiel wird dann «Click & Meet» nicht mehr
möglich sein.

SACHSEN-ANHALT: Für die Feiertage gelten die Kontaktregeln wie
bisher. In Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter
100 sind Treffen mit bis zu 5 Menschen, die nicht zum eigenen
Hausstand gehören, erlaubt. Beträgt die Inzidenz 3 Tage mehr als 100,
darf nur ein Gast zu Besuch kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Je nach Infektionsgeschehen dürfen sich in
Kreisen oder kreisfreien Städten mit Inzidenzen über 100 nur noch ein
Haushalt und eine weitere Person öffentlich oder im Privaten treffen.
Kinder unter 14 Jahren zählen üblicherweise nicht mit. Einkaufen ist
abhängig vom Inzidenzwert unterschiedlich möglich. Die Geschäfte
bleiben bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 unter Auflagen
geöffnet.

THÜRINGEN: Trotz hoher Inzidenz sollen an Ostern die strengen
Kontaktbeschränkungen kurzzeitig etwas gelockert werden. Von
Karfreitag bis einschließlich Ostermontag sollen sich zwei Haushalte
und maximal fünf Personen nach einem ersten Entwurf treffen dürfen.
Der Modellversuch zur Öffnung von Einzelhandel und Museen in der
Corona-Krise ist in Weimar nach Angaben der Stadt ohne allzu großen
Andrang gestartet.