Sozialgericht Dresden: Krankenkasse muss Echthaarperücke bezahlen

Dresden (dpa/sn) - Versicherte können unter bestimmten Bedingungen
von ihrer Krankenkasse die Versorgung mit einer Echthaarperücke
verlangen, wenn das langfristig die kostengünstigste Variante ist.
Über eine entsprechende Entscheidung informierte das Sozialgericht
Dresden am Montag. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die an
komplettem Haarverlust (Alopezia totalis) leidet. Sie hatte sich seit
Jahren für eine Echthaarperücke entschieden, während die Kasse nur
den Preis für eine günstigere Kunsthaarperücke erstattete, hieß es.

Die Kasse habe geltend gemacht, dass Kunsthaar ausreichend sei und
sich vor allem auf den ersten Blick nicht von Echthaar unterscheide.

Das Gericht kam zu einer anderen Auffassung und führte
wirtschaftliche Gründe an. Die gewählten Echthaarperücken könnten
deutlich länger genutzt werden, bevor sie unansehnlich würden und
ausgetauscht werden müssten. Im Fall der Klägerin sei die
Echthaarperücke zwar knapp 50 Prozent teurer gewesen, habe jedoch
auch doppelt so lange gehalten.

Das Sozialgericht Dresden verwies darauf, dass es sich nicht zu den
weitaus häufigeren Fällen vorübergehender Haarlosigkeit bei Frauen
positionierte, beispielsweise als Folge einer Chemotherapie. Hier
würden von Sozialgerichten unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Betroffene Frauen sollten sich vor Erwerb einer Perücke mit ihrer
Kasse in Verbindung setzen.