Tests, Kontrollen, Kosten - Die neuen Regeln für Flugreisende

Berlin (dpa) - Für alle Flugreisen nach Deutschland heißt es von
diesem Dienstag an: Abflug nur mit negativem Corona-Test. Ein
Überblick über die schärferen Vorgaben, die eine Vorsichtsmaßnahme

gegen die Virus-Ausbreitung durch weltweites Reisen sein sollen. Die
Regelungen gelten vorerst bis einschließlich 12. Mai.

DIE TESTS: Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium
PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen
und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf
Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch
vorlegen. Drauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich
dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland
genommen worden sein. Bezahlen muss man den Test aus eigener Tasche.

DIE TESTPFLICHT: Das negative Testergebnis muss der Fluggesellschaft
vor dem Start vorgezeigt werden - wer keins hat, darf nicht in die
Maschine einsteigen. Ausgenommen sind die Crews und Kinder bis fünf
Jahre. Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht. Fällt der Test
positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne
gehen - und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen.

DIE TEST-KONTROLLEN: Ob man einen negativen Testnachweis hat, sollen
die Fluggesellschaften überprüfen. Möglich sind Kontrollen der
Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die
Gesundheitsämter. Airlines müssen die Beförderung unterlassen, wenn
Passagiere keinen Test haben oder angegebene Daten «offensichtlich
unrichtig» sind, wie das Ministerium erläutert.