Gelockerte Corona-Auflagen in Alten- und Pflegeheimen zum 1. April

Schwerin (dpa/mv) - Angesichts der vielen Schutzimpfungen in Alten-
und Pflegeheimen sind in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen der
dortigen Corona-Auflagen möglich. Die überarbeitete Verordnung tritt
am 1. April in Kraft, wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am
Montag in Schwerin mitteilte. Über Ostern soll jeder Bewohner von
zwei Menschen pro Tag besucht werden können. Die Bewohner sollen
wieder gemeinsam essen und mehr Gruppenangebote in Anspruch nehmen
können.

Nach Ostern sollen täglich mindestens vier Stunden lang Besuche
erlaubt sein, eine Personenbegrenzung ist dann nicht mehr vorgesehen,
wie ein Sprecher sagte. Im Nordosten wurden demnach in allen Alten-
und Pflegeheimen eine Erstimpfung angeboten, in 99 Prozent ebenfalls
die notwendige zweite Impfung.

Die Lockerungen sind jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählt
laut Ministerium etwa, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus
in der jeweiligen Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein
Infektionsgeschehen besteht. Die verpflichtenden Tests für Besucher
und Mitarbeiter sollen strikt beibehalten werden.

«Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen
sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über
die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen», sagte Drese.
«Wir wollen ihnen nun, nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen
stattgefunden haben, wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.»