Landesweite Stallpflicht wegen Geflügelpest noch offen

Erfurt (dpa/th) - Trotz des Ausbruchs der Geflügelpest in mindestens
vier Thüringer Landkreisen ist bislang unklar, ob im Freistaat bald
eine landesweite Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse oder Puten von

Geflügelhaltern gilt. Mit dem Thema werde sich am frühen Abend der
zur Eindämmung der Tierseuche gebildete Landeskrisenstab befassen,
sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag auf Anfrage. Das
Ministerium will nach jetzigem Stand keine Empfehlung für eine
landesweite Stallpflicht anordnen, sondern dies die Veterinärämter
der Landkreise entscheiden lassen.

Von dem Ausbruch der Geflügelpest, im Volksmund auch Vogelgrippe
genannt, sind laut Ministerium mindestens 21 Halter von Geflügel in
den Kreisen Weimarer Land, Sömmerda, Saale-Holzland-Kreis und der
Stadt Erfurt betroffen. Dort wurde das für Tiere hochansteckende
Influenza-Virus H5N8 nachgewiesen. Mehrere Hundert Tiere wurden nach
Angaben des Ministeriums deswegen bereits getötet werden, um eine
Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.

Verschiedene Landkreise haben Allgemeinverfügungen erlassen, in denen
Tierhalter aufgefordert werden, Geflügel in den Stall zu sperren. Das
Ministerium hält eine landesweite Stallpflicht nicht unbedingt für
notwendig, weil das Ausbruchsgeschehen klar zu begrenzen und nicht
diffus - wie bei der Übertragung durch Wildvögel - sei.

Ausgangspunkt ist ein Geflügelhof in Niederreißen (Weimarer Land),
der vor kurzem Tiere aus einem ebenfalls von Infektionen betroffenen
Betrieb in Nordrhein-Westfalen zugekauft und sie weiterverkauft
hatte. Um den Betrieb in Niederreißen wurden ein Sperrbezirk und ein
Beobachtungsgebiet eingerichtet. Käufer von Tieren in dem Betrieb
sollen sich bei ihren zuständigen Veterinärämtern melden.