Landesregierung gegen Strafandrohung für Impf-Vordrängler

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen sieht eine Strafandrohung für Menschen,
die sich bei den Corona-Impfungen unberechtigt vordrängeln, als
«nicht zwingend erforderlich». Das geht aus einer Antwort des
Sozialministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage des
AfD-Landtagsabgeordneten Rainer Rahn hervor. Dies gelte nicht
zuletzt, weil bei einer etwaigen Umgehung der Priorisierung je nach
Einzelfall womöglich Straftaten vorlägen, die dann auch geahndet
werden könnten. Als Beispiel nannte das Ministerium eine gefälschte
Arbeitgeberbescheinigung - dies könnte als Urkundenfälschung gelten
und entsprechend bestraft werden.

Da Corona-Impfstoff knapp ist, wird in Deutschland nach bestimmten
Priorisierungsgruppen geimpft. Zuerst sind ältere Menschen und
bestimmte Berufsgruppen dran, etwa aus dem Gesundheitswesen. Der
Priorisierung liegt eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission
(Stiko) zugrunde. Es geht vorrangig darum, die Anzahl schwerer
Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren.