Brandenburg verschärft Corona-Regeln - Ausgangsbeschränkung an Ostern

Mit nächtlichen Ausgangsbeschränkungen über Ostern will Brandenburg
steigenden Corona-Infektionszahlen Einhalt gebieten. Sie sollen
regional gelten, dürfte aber die meisten Brandenburger betreffen.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg führt über Ostern angesichts deutlich
steigender Corona-Infektionszahlen eine nächtliche
Ausgangsbeschränkung ein. Das Kabinett beschloss am Dienstag in
Potsdam, dass die bestehende «Notbremse» in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt um eine Ausgangsbeschränkung von Gründonnerstag bis
Dienstag nach Ostern ergänzt und somit verschärft wird. Die
Ausgangssperre soll vom 1. bis 6. April von 22.00 bis 5.00 Uhr
gelten. Bedingung ist eine regionale Sieben-Tage-Inzidenz von 100
oder mehr an drei Tagen in Folge.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einer
schwerwiegenden Entscheidung, das Land müsse aber auf das
Infektionsgeschehen reagieren. Ordnungsamt und Polizei würden
gemeinsam auf Streife gehen, um die Einhaltung der
Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren, kündigte Innenminister
Michael Stübgen (CDU) an.

Die Notbremse greift bei einer Sieben-Tage-Inzidenz - also einem Wert
neuer Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche - von über 100
an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Öffnungen sollen aber bei
niedrigen Zahlen möglich werden. Diese Marke wurde bereits in den
meisten Landkreisen übertroffen.

Bund und Länder haben eine Notbremse - landesweit oder regional -
vereinbart, wenn der Wert neuer Infektionen pro 100 000 Einwohner in
einer Woche drei Tage hintereinander in Landkreis oder kreisfreien
Städten über 100 liegt. Dann werden die jüngsten Lockerungen
zurückgenommen. Brandenburg hat keine landesweite, sondern eine
regionale Notbremse.