AfD-Fraktion erfolglos mit Eilantrag gegen Corona-Verordnung

Potsdam (dpa/bb) - Die Zutrittsbeschränkungen und Hygieneregeln für
den Einzelhandel in Brandenburg in der Corona-Krise sind nach einer
Eilentscheidung des Landesverfassungsgericht rechtens. Das Gericht
wies am Freitag einen Eilantrag der 23 AfD-Abgeordneten
im Brandenburger Landtag gegen die Corona-Verordnung ab (VfGBbg 5/21
EA). Der Antrag richtete sich gegen Einschränkungen wie eine
Terminvergabe, die Steuerung des Zutritts oder das Tragen einer
Maske, ausgenommen davon sind unter anderem Supermärkte, Apotheken
und Drogerien.

Die AfD-Abgeordneten halten die Regelung für verfassungswidrig. Die
obersten Richter sahen die Eingriffe in die Grundrechte -
insbesondere die Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden - als erheblich
an. Bei der Abwägung überwiege jedoch angesichts steigender
Infektionszahlen das Interesse am Schutz des Lebens und der
körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung. Die Entscheidung über
die Verfassungsmäßigkeit müsse allerdings dem Hauptsacheverfahren
vorbehalten bleiben.