Gericht: Mehrere Sachsen-Anhalter Corona-Regeln vom Herbst nichtig

Dessau-Roßlau (dpa) - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat
mehrere Regelungen aus der achten Corona-Landesverordnung des
vergangenen Jahres als verfassungswidrig und nichtig eingestuft. Es
habe Eingriffe in Grundrechte gegeben, zu denen die Landesregierung
nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nicht ermächtigt gewesen sei,
erklärte das Gericht am Freitag in Dessau-Roßlau. Zu den als
verfassungswidrig eingestuften Regelungen gehörten demnach
Beschränkungen privater Feiern, das Beherbergungsverbot, das
Busreiseverbot und die flächendeckende Schließung von Gaststätten.

Direkte Auswirkungen auf die aktuellen Regelungen gibt es einer
Gerichtssprecherin zufolge nicht, weil zwischenzeitlich sowohl das
Infektionsschutzgesetz wie auch die Landesverordnungen geändert
worden seien. Folgen könnte es aber für Ordnungswidrigkeitsverfahren
geben, die auf der Grundlage der damals geltenden Regeln beruhten.

Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion sowie ein fraktionsloser
Abgeordneter haben sich mit Normenkontrollklagen gegen verschiedene
Regelungen aus der achten Corona-Eindämmungsverordnung vom Herbst
2020 gewandt.

Am Freitag wollte das Gericht auch noch über eine Klage gegen die
neunte Corona-Eindämmungsverordnung entscheiden. Zudem ist eine Klage
gegen die aktuell noch geltende zehnte Landesverordnung anhängig.