Neue Corona-Schutzverordnung: Sonnenstudios dürfen wieder öffnen
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die neue Corona-Schutzverordnung erlaubt ab
dem 29. März wieder den Betrieb von Sonnenstudios in
Nordrhein-Westfalen. Das bisherige Verbot wurde aus dem Regelwerk
gestrichen. Wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen müssen
allerdings bestimmte Vorgaben beachtet werden. Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann (CDU) begründete die Änderung am Freitag mit
entsprechenden Gerichtsurteilen.
Voraussetzung ist - wie auch zum Beispiel bei Kosmetikstudios -, dass
das Sonnenstudio in einem Kreis oder einer Stadt liegt, wo es keine
Beschränkungen durch ein hohes Infektionsgeschehen gibt. Sonst dürfen
körpernahe Dienstleistungen ab dem 29. März allgemein gar nicht oder
nach einem negativen Corona-Test angeboten werden.