Hamburgs neue Corona-Verordnung kommt zum Wochenende

Hamburg (dpa/lno) - Zur Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 18.
April soll in Hamburg bereits an diesem Wochenende eine neue
Verordnung gelten. Darin werde der Senat die Maskenpflicht anpassen,
sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Künftig müssen auch im Auto
medizinische Masken getragen werden, wenn die Insassen aus
verschiedenen Haushalten stammen. Die Maskenpflicht an Elbe, Alster
und bestimmten Parks werde nicht verändert, trotz zweier
gegenteiliger Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. Gegen die
beiden Urteile, mit denen das Gericht den Eilanträgen von zwei
Joggern stattgab, hat die Stadt Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht
eingelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Für die beiden vor Gericht
erfolgreichen Jogger wird die Maskenpflicht zumindest bis zur neuen
Entscheidung nicht gelten.

Das stadtweite Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, das der
Senat Mitte Dezember anordnete, soll aufgehoben werden. Nach einer
erfolgreichen Klage dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht werde der
Senat nun die genauen Orte festlegen, an denen das Trinken von
Alkohol verboten bleibt, sagte die Senatssprecherin. Die Liste der
Orte werde aber kürzer sein als bei der Maskenpflicht im Freien, denn
der Senat müsse immer belegen können, dass der Alkoholkonsum an einem
bestimmten Ort zu Ansammlungen führen könne. Die Maskenpflicht ist in
der bisherigen Verordnung für 56 Ortslagen definiert.

Gemäß den Bund-Länder-Beschlüssen will der Senat auch Modellprojekt
e
zur Öffnung des öffentlichen Lebens zulassen. Diese Projekte sollen
unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen sein, aber
mit einem strengen Testkonzept verbunden werden. Die neue Verordnung
soll am Freitag veröffentlicht werden und am Samstag um 0.00 Uhr in
Kraft treten.