Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern - eine Übersicht

Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung hat mit Vertretern von
Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft über das

weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie und die Umsetzung der
Bund-Länder-Beschlüsse beraten. Eine Übersicht über die
Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.

GRUNDSÄTZLICH

Die Corona-Maßnahmen sollen überwiegend am Montag in Kraft treten.
Der nächste Bund-Länder-Gipfel ist für den 12. April geplant, vier
Tage später dann voraussichtlich der nächste Landes-Corona-Gipfel.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Dort soll es keine Veränderungen geben. Maximal fünf Menschen aus
zwei Haushalten dürfen sich treffen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht
mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten dennoch als ein
Haushalt. Das gilt landesweit einheitlich.

WAS GEÖFFNET IST

Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa
Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Zudem bleiben beispielsweise
Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenbaucenter landesweit geöffnet.
Auch das Einkaufen in weiteren Geschäften, etwa für Kleidung, bleibt
landesweit möglich, dafür ist allerdings eine vorherige
Terminvereinbarung notwendig und dann beim Einkaufen ein negativer
Corona-Schnelltest vorzuzeigen. Das gilt auch bei körpernahen
Dienstleistungen wie Friseuren und Kosmetikstudios.

WAS NICHT GEÖFFNET IST

Viele Freizeitbereiche, etwa Kinos oder Fitnessstudios. Zudem dürfen
Restaurants und Cafés nicht öffnen und ihre Ware nur außer Haus
verkaufen oder ausliefern.

ANPASSUNGEN LANDESWEIT

Das Tragen medizinischer Masken wird auch im Auto Pflicht, insofern
die Mitfahrer aus einem anderen Haushalt kommen als der Fahrer. Der
Fahrer selbst muss keine Maske tragen. Vom kommenden Mittwoch an ist
der Friseurbesuch nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest
möglich. Vom 6. April an muss dann auch beim Shoppen ein Negativ-Test
vorgezeigt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In
Rostock soll dies erst ab dem 10. April gelten. Dort ist die
Sieben-Tage-Inzidenz landesweit am niedrigsten. Dieser Schnelltest
ist laut Gesundheitsministerium landesweit in mehr als 150
Einrichtungen wie Apotheken oder Testzentren möglich. Diese Tests
sollen weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenlos möglich sein.
Landesweit ausgenommen bei den Tests vor dem Einkaufen sind den
Angaben zufolge Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken,
Tankstellen, Wochenmärkte, Blumen- und Buchläden sowie Gartenmärkte.


INZIDENZ VON MEHR ALS 100

Ist die Inzidenz in einem Landkreis oder den beiden kreisfreien
Städte höher als 100, kann eine Ausgangsbeschränkung von 21.00 bis
6.00 Uhr verhängt werden, wenn die dortigen Corona-Infektionen als
lokal nicht mehr eingrenzbar eingeordnet werden. Stefan Sternberg
(SPD), Landrat von Ludwigslust-Parchim, kündigte etwa an, dass es
diese Beschränkungen von Montag an in seinem Landkreis geben soll.
Für triftige Gründe, etwa den Weg zur Arbeit oder Arztbesuche, soll
es Ausnahmen geben.

INZIDENZ VON MEHR ALS 150

Ist die Inzidenz in einem Landkreis oder den beiden kreisfreien
Städte höher als 150, müssen Schließungen vorgenommen werden. Dazu

zählen etwa Zoos, Tierparks, Museen und Fahrschulen.

KITA

Laut Sozialministerium wird es voraussichtlich bei den bestehenden
Regeln bleiben. In Regionen mit Inzidenzwerten von unter 100 ist ein
Regelbetrieb vorgesehen, Einschränkungen bei der Betreuungszeit gibt
es nicht. In Regionen mit Inzidenzwerten von 100 bis 150 gilt eine
Art Schutzphase, dann wird an Eltern appelliert, ihre Kinder
möglichst zu Hause zu betreuen. Bei Inzidenzwerten von mehr als 150
ist nur noch eine Notfallbetreuung sichergestellt. Diese können etwa
Alleinerziehende in Anspruch nehmen.

SCHULE

Derzeit sind Osterferien im Nordosten - der Schulunterricht beginnt
erst wieder am 8. April. Kinder sollen sich dann zweimal die Woche
auf das Coronavirus testen mit einem Selbsttest. An den ersten beiden
Schultagen nach den Ferien soll es bei den bisherigen Regeln bleiben.
Wie es dann vom 12. April weitergeht, soll in der kommenden Woche
beraten werden.

OSTERN

Die Kontaktbeschränkungen werden zu Ostern nicht gelockert. Private
Besuche sollen möglichst durch Schnell- oder Selbsttests abgesichert
werden. Gottesdienste sollen unter Hygieneregeln möglich sein.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Die Regeln sollen dort laut Sozialministerium noch vor Ostern
gelockert werden, weil dort bereits viele Menschen geimpft worden
sind. Dann soll etwa wieder gemeinsames Essen in einem Raum möglich
sein. Die Lockerungen sollen an Voraussetzungen geknüpft sein. Dazu
zählt etwa, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus in der
jeweiligen Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein
Infektionsgeschehen besteht. Die verpflichtenden Tests für Besucher
und Mitarbeiter sollen strikt beibehalten werden.

IMPFUNGEN

Vom 8. April an sollen Impftermine über ein Online-Portal vereinbart
werden können, bis dahin geht dies nur über die Impf-Hotline des
Landes.

TOURISMUS

Dort ist weiterhin noch kein klares Öffnungsdatum bekannt.
Sogenannten kontaktarmen Urlaub, also beispielsweise in
Ferienwohnungen, wird es zunächst nicht geben. Tagestouristen dürfen
weiterhin nicht in den Nordosten einreisen. Besuche der Kernfamilie,
also etwa von Eltern und Kindern, sind hingegen weiterhin erlaubt.

MODELLPROJEKTE

Von Mitte April an soll es pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier
Stadt jeweils ein Modellprojekt geben, was dann zwei bis drei Wochen
andauert. Negative Testergebnisse sind hierfür Voraussetzung bei den
Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Projekte brauchen das
Einvernehmen vom Gesundheitsministerium. Was in diesen Projekten
genau getestet wird, ist noch nicht bekannt.