Unverheiratete Paare durch Grenzschließungen erneut getrennt

München/Innsbruck (dpa) - Infolge der Ausweisung von
Virusvariantengebieten sind Paare an der deutschen Grenze wieder
getrennt - zumindest, wenn sie nicht verheiratet oder in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Wie das
Bundesinnenministerium bestätigte, dürfen Partner aus Tschechien oder
dem österreichischen Bundesland Tirol ohne einen solchen Nachweis
nicht nach Deutschland einreisen. 

Ausnahmen gelten demnach nur für «Mitglieder der Kernfamilie» von
Deutschen, zu der Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gehören.
In diesem Fall müssen die Paare aber gemeinsam einreisen, einen
negativen Corona-Test vorweisen und für mindestens fünf Tage in
häusliche Quarantäne gehen. 

Damit wiederhole sich für betroffene Paare der «Alptraum» aus dem

Frühjahr 2020, sagt einer der beiden Verfasser eines offenen Briefes
im Namen mehrerer «binationaler Paare», Lukas Steinegger aus
Tirol. «Das hat letztes Jahr knapp drei Monate gedauert. Jetzt hoffen
wir, dass es nicht wieder so lang wird.» Steinegger lebt in
Innsbruck, seine Lebenspartnerin Constanze Gabriel in München.
Gesehen haben sich die beiden laut Steinegger zuletzt am 13. Februar
- einen Tag, bevor die Grenzen geschlossen wurden.

Nach den corona-bedingten Grenzschließung im Frühjahr 2020 haben sich
viele betroffene Paare in sozialen Netzwerken in Gruppen organisiert.
In seinem offenen Brief fordert Steinegger nun im Namen von 46
Gruppenmitgliedern eine Einreise-Möglichkeit für Lebenspartner
unabhängig von Trauschein oder eingetragener Partnerschaft - und ohne
Quarantänepflicht. 

«Dass wir uns als Gesellschaft darum bemühen müssen, das Virus so gut

es geht einzudämmen, steht außer Frage», schreibt Steinegger. «Es
muss aber erlaubt sein, den/die Liebste(n) sehen zu dürfen!» An der
Anmeldepflicht einer Einreise und negativen Corona-Tests als
Voraussetzung wolle man dabei nicht rütteln.