Kabinett entscheidet am Freitag über nächste Corona-Lockerungen

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung will am Freitag
bereits angekündigte weitere vorsichtige Corona-Lockerungen
beschließen. So sollen ab 1. März Blumenläden, Gärtnereien sowie
Gartenbaucenter wieder öffnen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch
mitteilte. Mit entsprechenden Hygienekonzepten dürfen dann auch
wieder Friseure und Anbieter anderer körpernaher Dienstleistungen wie
Bart- und Nagelpflege ihre Läden aufsperren.

Sportanlagen dürfen den Plänen zufolge von Montag an bei Einhaltung
der Kontaktregeln für Individualsport öffnen. Darunter fällt
beispielsweise auch ein Tennismatch im Einzel. Doppel-Spiele werden
nicht erlaubt. Zuschauer haben auf Sportanlagen weiter keinen
Zutritt. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt.

Außerdem sollen die Tierparks, Wildparks, Aquarien und Zoos ihre
Außenbereiche wieder öffnen können. Die Besucherzahl wird auf eine
Person je 20 Quadratmeter der zugänglichen Wege- und Verkehrsfläche
begrenzt. Außerdem müssen die Betreiber die Kontaktdaten der Besucher
erfassen.