Gericht: Ausgangsbeschränkung war wohl verhältnismäßig

Weimar (dpa/th) - Die Kontaktbeschränkungen und die seit Freitag
aufgehobene Ausgangsbeschränkung wegen der Corona-Pandemie sind nach
Einschätzung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts offenbar rechtlich
vertretbar. «Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens erwiesen
sich sowohl die Kontaktbeschränkungen als auch die inzwischen
aufgehobene Ausgangsbeschränkung wohl noch als verhältnismäßig»,

teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Hintergrund war ein Eilantrag eines Familienvaters aus Weimar. Dieser
habe sich unter anderem gegen die zeitlichen Ausgangsbeschränkungen
wehren wollen, die die Thüringer Verordnung zur Eindämmung der
Corona-Pandemie bis vor kurzem vorsah. Demnach durfte zwischen 22.00
und 5.00 Uhr niemand das Haus verlassen, es sei denn ein triftiger
Grund lag vor. Darunter fiel etwa der Arbeitswegs oder Gassi-Gehen.

Der Mann habe durch diese Ausgangsbeschränkungen und durch die
Kontaktbeschränkungen, wonach Treffen nur mit sehr wenigen Menschen
aus anderen Haushalten erlaubt sind, seine Grundrechte verletzt
gesehen. So habe er argumentiert, dass dadurch sein Umgang mit seinen
nicht mehr im Haushalt lebenden Kindern und seinen in Thüringen
lebenden Geschwistern unzumutbar eingeschränkt gewesen sei.

Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag mit Beschluss vom 18.
Februar ab. Der Senat habe der Behauptung, dass die Regelungen die
Menschenwürde verletzten, nicht folgen können, hieß es. Dass der
Familienvater vorübergehend seine Kontakte und seinen Aufenthalt zum
Schutz anderer vor einer potenziell tödlichen Erkrankung einschränken
muss, ist nach Ansicht des Senats noch nicht als Verletzung der
Menschenwürde zu betrachten.