Familie klagt gegen Quarantäne-Verordnung - bekommt in Teilen recht

Cottbus (dpa/bb) - Eine Familie aus Cottbus, die gegen die
Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes geklagt hatte, hat vor
Gericht teilweise Recht bekommen. Das teilte das zuständige
Verwaltungsgericht am Mittwoch nach einem Beschluss mit. In dem
aktuellen Fall hatte die Stadt Cottbus angeordnet, dass die gesamte
Familie in Quarantäne gehen muss, weil der Sohn in der Kita Kontakt
zu einem positiv getesteten anderen Kind hatte. Dagegen zog die
Familie vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Quarantäne für den Jungen unter

Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes, denn er sei als
Kontaktperson der Kategorie 1 und damit als Ansteckungsverdächtiger
zu betrachten. Die Anordnung gelte jedoch nicht für die mit dem
betroffenen Kind in einem Haushalt lebenden Eltern und Geschwister.
Diese seien keine Kontaktpersonen, da sie selbst keinen Kontakt mit
dem positiv getesteten Kind aus der Kita hatten und bei ihrem Sohn
beziehungsweise Bruder keine Coronavirus-Infektion nachgewiesen
wurde, hieß es zur Begründung vom Gericht.

Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Empfehlungen
des Robert Koch-Instituts, wonach eine Quarantäne nur für
Kontaktpersonen der Kategorie 1, nicht aber für deren
Haushaltsmitglieder angeordnet werden muss. Gegen den Beschluss
können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg einlegen.