Gericht: Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen unwirksam

Berlin (dpa) - Das Unternehmen Deutsche Wohnen muss vorerst kein
Millionen-Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von Mieterinnen
und Mietern bezahlen. Das Landgericht Berlin befand den Bescheid der
Berliner Datenschutzbeauftragten für unwirksam, wie eine
Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Strafkammer habe das
Verfahren gegen den Dax-Konzern eingestellt.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte im Herbst
2019 einen Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro gegen den größt
en
privaten Vermieter Berlins erlassen - das bis dahin höchste Bußgeld
in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung.

Sie kritisierte, teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und
Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten,
Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen
Verhältnisse hätten im Archiv des Unternehmens noch immer eingesehen
und verarbeitet werden können. Smoltczyk will das Bußgeld weiter
durchsetzen. Sie kündigte am Mittwoch an, die Staatsanwaltschaft um
eine Beschwerde gegen den Beschluss zu bitten.

Die Deutsche Wohnen ist eines der größten deutschen
Immobilienunternehmen. Sie hält rund 163 000 Wohnungen und
Gewerbeeinheiten, knapp drei Viertel davon in Berlin. Der Konzern
hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Das Gericht stellte nun fest, dieser könne aufgrund gravierender
Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein. Der Bescheid enthalte
keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des
Unternehmens und sei deshalb unwirksam.