Kommunen sollen Testpflicht vorbereiten - Verband kritisiert Regelung

Das Thüringer Bildungsministerium würde gern eine Corona-Testpflicht
an Kitas sehen. Die Kommunen sollen entsprechende Konzepte
vorbereiten. Allerdings gibt es Vorbehalte. Zu viele Fragen seien
noch ungeklärt.

Erfurt (dpa/th) - Nach Ansicht des Thüringer Gemeinde- und
Städtebundes gibt es zu viele offene Fragen, um Konzepte für
Corona-Pflicht-Testungen an Kitas zu erstellen. Der kommunale
Spitzenverband weist seine Mitglieder auf die Möglichkeit hin, dem
Bildungsministerium mitzuteilen, dass aus rechtlichen Gründen die
entsprechende Regelung nicht umgesetzt werden könne, wie aus einem
Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes hervorgeht. Das Schreiben
wurde am Mittwoch an die Gemeinden und Städte verschickt und liegt
der dpa vor. Man habe sich dazu auch mit der Liga der Freien
Wohlfahrtspflege in Thüringen abgestimmt.

«Zu viele Fragen sind derzeit noch offen beziehungsweise seitens des
Landes noch nicht beantwortet», heißt es in dem Schreiben. So seien
etwa Fragen zur Beschaffung und Finanzierung der Corona-Tests noch
nicht geklärt. In Thüringen sind viele Gemeinden und Städte Träger

von Kitas.

Hintergrund ist eine Regelung in der aktuellen Corona-Verordnung,
wonach die Träger von Kitas dem Bildungsministerium bis Freitag ein
Konzept vorlegen müssen, wie eine Testpflicht in den Einrichtungen
umgesetzt werden kann. Vorgabe ist dabei, dass sich das Personal
zweimal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen lassen soll. Eine
ähnliche Testpflicht gibt es bereits in Pflegeheimen.

«Die Basis für ein solches Konzept fehlt», sagte der Geschäftsfüh
rer
des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, Ralf Rusch, der dpa. Man
erkenne an, dass die Lage schwierig sei, sagte Rusch. Die Pflicht zur
Erstellung von Testkonzepten schüre aber Unsicherheiten bei den
Kommunen. Es sei noch nicht einmal endgültig geklärt, ob es eine
Testpflicht für das Personal in Kindergärten gebe.

Der Sprecher des Thüringer Bildungsministeriums, Felix Knothe, sagte,
die Regelung in der Corona-Verordnung sei ein erster Schritt zu einem
landesweiten Testkonzept für die Kindergärten. «Damit ist noch keine

Testpflicht an Kindergärten eingeführt.» Den Kommunen sei am Mittwoch

ein Informationsschreiben zugegangen. Rusch allerdings sagte, auch
dieses Schreiben lasse noch viele Fragen offen.

Knothe betonte, dass die Teststrategie in Kindergärten auch vor dem
Hintergrund der Festlegungen im Bund und in der anstehenden
Ministerpräsidentenkonferenz weiterentwickelt werden müsse. «Erst
danach können die Fragen, die derzeit noch ungeklärt sind, geklärt
werden», sagte Knothe. So sei etwa die Frage, ob der Bund die Kosten
für Schnelltests übernehme, nicht unerheblich. Keinesfalls sollten
die Träger auf den Kosten sitzen bleiben.

Derzeit ist per Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Thüringen (KVT) geregelt, dass sich das Personal an Kitas einmal pro
Wochen testen lassen kann. Die Kosten dafür übernimmt der Freistaat.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner,
kritisierte die Landesregierung für ihre Corona-Politik im
Bildungssektor. «Die Kommunen haben keine Tests, und sie wissen
nicht, wie diese finanziert werden sollen. Es ist nichts
vorbereitet», sagte Tischner. Zudem argumentierte er gegen eine
Testpflicht. «Die Kollegen würden sich testen lassen, wenn die
Rahmenbedingungen stimmen.»