Gericht: Fahrschulen im Südwesten dürfen wieder im Auto lehren

Mannheim (dpa) - Fahrschulen in Baden-Württemberg dürfen nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 1. März an wieder
reguläre Fahrschüler aufnehmen. Damit hat sich eine Fahrschule aus
dem Bodenseekreis erfolgreich dagegen gewehrt, dass normale
Auto-Fahrschüler wegen Corona keinen praktischen Unterricht erhalten
durften. Erlaubt waren zuletzt nur Fahrstunden für Angehörige von
Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer.

Die Richter räumten am Mittwoch in Mannheim ein, es gebe in dem
geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand
bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein
erhebliches Infektionsrisiko. Das Bundesland habe aber versäumt
darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe.
Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche Werte bei den
Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
auf.

Auch bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am
Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass
Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg
bewegen würden. Die Gruppe derjenigen, die derzeit eine
Fahrausbildung beginnen wollten, sei ohnehin sehr klein,
argumentierte der 1. Senat in seinem nicht anfechtbaren Beschluss
(Az. 1 S 467/21).

Der Verwaltungsgerichtshof hatte am Montag Eilanträge gegen die
Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Bei einer
punktuellen Öffnung etwa von Tattoo-Studios sei damit zu rechnen,
dass sich Kunden aus weiter Entfernung auf den Weg machten und
dadurch für mehr Sozialkontakte sorgten, hieß es zur Begründung.