Gericht: Fahrschulen dürfen Normalbetrieb wieder aufnehmen

Auf engstem Raum zusammen - zwischen Fahrlehrer und -schüler ist ein
Abstand von 1,5 Meter nicht machbar. Wegen des Ansteckungsrisikos mit
dem Coronavirus musste der Fahrschulbetrieb teilweise eingestellt
werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Landesregelung gekippt.

Mannheim (dpa/lsw) - Fahrschulen dürfen nach einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 1. März an wieder reguläre
Fahrschüler aufnehmen. Damit hat sich eine Fahrschule aus dem
Bodenseekreis erfolgreich dagegen gewehrt, dass normale Fahrschüler
wegen Corona keinen praktischen Unterricht erhalten durften. Nur
Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und

Lastwagenfahrer waren erlaubt. Wer jetzt Autofahren lernen will, kann
sich schon mal anmelden.

Zwar gebe es in dem geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den
gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen
Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko, räumten die
Mannheimer Richter am Mittwoch ein. Aber das Land habe versäumt
darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe.
Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche 7-Tage-Inzidenzwerte auf.

Auch bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am
Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass
Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg
bewegen würden. Die Gruppe derjenigen, die derzeit eine
Fahrausbildung beginnen wollten, sei ohnehin sehr klein,
argumentierte der 1. Senat in seinem nicht anfechtbaren Beschluss
(Az. 1 S 467/21).

SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch rief die Regierung dazu auf,
alle für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung unerlässlichen
Maßnahmen gerichtsfest zu begründen und dies kontinuierlich zu
überprüfen. «Für eine Landesregierung ist es peinlich, wenn sie
permanent durch Gerichtsurteile auf Kurs gebracht werden muss.» Das
fördere nicht gerade die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung.


Der VGH hatte am Montag Klagen gegen die Schließung von Fitness- und
Tattoostudios abgelehnt. Bei einer punktuellen Öffnung etwa von
Tattoo-Studios sei damit zu rechnen, dass sich Kunden aus weiter
Entfernung auf den Weg machten und dadurch für mehr Sozialkontakte
sorgten, hieß es zur Begründung.