Zahnarzt rechnete falsch ab - Haftstrafe

Kiel (dpa/lno) - Ein Zahnarzt aus Kaltenkirchen ist wegen
Abrechnungsbetrugs zu einer Gesamthaftstrafe von drei Jahren und acht
Monaten verurteilt worden. Die Kammer am Kieler Landgericht ordnete
am Mittwoch zudem die Einziehung von rund 340 000 Euro an. Der
Haftbefehl gegen den Arzt bleibe zwar bestehen, werde aber gegen
strenge wöchentliche Meldeauflagen ausgesetzt, sagte der Vorsitzende
Richter Stephan Worpenberg.

Die Anklage hatte dem Arzt zur Last gelegt, von Februar 2008 bis
April 2011 rund 1,2 Millionen Euro falsch abgerechnet zu haben, um
sich aus persönlichen Notlagen zu befreien. Nach der Beweisaufnahme
hielt die Staatsanwaltschaft aber nur noch 32 der ursprünglich 47
angeklagten Betrugsfälle für erwiesen. Sie beantragte drei Jahre und
zehn Monate Haft, von denen wegen der überlangen Verfahrensdauer
sechs als bereits verbüßt gelten sollen. Zudem forderte
Staatsanwaltschaft ein dreijähriges Berufsverbot als
selbstabrechnender Zahnarzt und die Einziehung von 340 000 Euro.

Die Verteidigerin hatte drei Jahre und sechs Monate Gesamtstrafe
beantragt. Ein Berufsverbot lehnte sie ab. Der Zahnarzt beglich
inzwischen einen Großteil des Schadens, sagte der Kammervorsitzende.
Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen den Beteiligten voraus.