OVG erklärt Schließung von Fitnessstudios für rechtens

Lüneburg (dpa/lni) - Die derzeitige Schließung von Fitnessstudios in
Niedersachsen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in
Lüneburg entschieden. In Eilbeschlüssen lehnten die Richter des 13.
Senats zwei Anträge gegen die Corona-Verordnung ab, wie es in einer
Mitteilung am Mittwoch hieß. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

In einem Verfahren hatte sich ein Antragsteller, der im Großraum
Hannover mehrere Fitnessstudios betreibt, an das Gericht gewandt
(Az.: 13 MN 58/21). In dem anderen Fall machte ein Mitglied eines im
Emsland gelegenen Fitnessstudios geltend, aus gesundheitlichen
Gründen auf den Besuch angewiesen zu sein (Az.: 13 MN 54/21). Das OVG
lehnte die Anträge nach einer sogenannten Folgenabwägung ab.

Für den Senat sei derzeit jedoch offen, ob die Schließung in einem
möglichen Hauptsacheverfahren zu halten sei. Einerseits seien
beschränkende Maßnahmen unter Berücksichtigung des
Infektionsgeschehens weiterhin zulässig. Es sei aber zweifelhaft, ob
die Betriebsschließungen in Gänze noch erforderlich seien.

So äußerten die Richter Bedenken, ob nicht mit einem verbesserten
betrieblichen Hygienekonzept, einhergehend mit einer Verbesserung der
staatlichen Überwachung und einem noch aktiveren Handeln staatlicher
Stellen bei der Pandemiebekämpfung die Schließungen allgemein noch
angemessen seien. Die unterschiedliche Behandlung der Fitnessstudios
gegenüber dem weiterhin möglichen Individualsport erscheine unter
Berücksichtigung der Vermeidung von Kontakten allerdings nicht
willkürlich. Zudem werde die stundenweise Vermietung einzelner
Fitnessstudios geduldet.

Auch gegenüber Friseurbetrieben, die von Montag an öffnen dürfen,
liege keine Ungleichbehandlung vor. Das Haareschneiden betreffe einen
regelmäßig auftretenden körperpflegerischen Grundbedarf, der anders
als bei der sportlichen Betätigung kaum durch die Betroffenen selbst
erfüllt werden könne.