Der «Sachsen-Anhalt-Plan 2021» im Detail

Magdeburg (dpa/sa) - Die Landesregierung will mit dem
«Sachsen-Anhalt-Plan 2021» in vier Schritten zu einem größtenteils

normalen Alltag zurückkehren. Die Öffnungsschritte sind an keinen
konkreten Zeitpunkt gebunden, sondern orientieren sich am Wert der
Infektionen in sieben Tagen pro 100 000 Einwohner, der sogenannten
Sieben-Tage-Inzidenz. Die Schritte im Detail:

SCHRITT 1 soll in Kraft treten, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz fünf
Tage lang unter 50 liegt und gestattet:

* Treffen im öffentlichen Raum und zu Hause mit bis zu fünf
Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
* professionell organisierte Veranstaltungen aus beruflichen
Gründen mit Hygiene- und Abstandskonzepten und bis zu 50 Teilnehmern
* Verabredete Verkaufsgespräche im Einzelhandel, bis zu zwei Kunden
dürfen dazu in die Geschäfte kommen
* Besuch von Museen, Gedenkstätten und Planetarien nach vorherigem
Ticketkauf
* Öffnung von Autokinos, Bibliotheken Musik- und Kunstschulen
* Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und an
sonstigen Orten, an denen man sich selbstständig verpflegt
* mit Anwesenheitsliste: Öffnung von Kosmetikstudios,
Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Dienstleistungsbetrieben
* Öffnung außerschulischer Bildungsangebote für Kinder
* Öffnung von Angeboten beruflicher Weiterbildung
* Kinder- und Jugendsport und Breitensport in Gruppen bis zu fünf,
Gesundheits- und Rehabilitationssport und Leistungssport


SCHRITT 2 soll in Kraft treten, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz fünf
Tage lang unter 35 liegt und gestattet:

* Öffnung des Einzelhandels mit Hygiene- und Abstandskonzept sowie
Zugangsbeschränkung
* Öffnung von Restaurants und Kantinen mit Hygiene- und
Abstandskonzept sowie Höchstbesucherzahl pro Tisch
* Treffen im öffentlichen Raum und zu Hause mit bis zu zehn
Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
* Veranstaltungen wie Fachkongresse, Vereins- oder
Parteiveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern
* Öffnung von Theatern, Kinos, Konzerthäusern und
Veranstaltungsorten für bis zu 250 Besucher
* Öffnung von Angeboten in soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern

und Literaturhäusern
* Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit
* Öffnung von Spielhallen, Seilbahnen, und Freizeitparks
* Öffnung von Tanz- und Ballettschulen
* Öffnung außerschulischer Lernangebote
* Besuche in Pflegeeinrichtungen ohne Besucherbegrenzung
* Öffnung von Angeboten in Seniorenbegegnungsstätten und
-treffpunkten sowie von Angeboten der Mehrgenerationenhäuser
* Öffnung von Schwimmbädern und -hallen für den Schwimmsport
* Öffnung von Fitness- und Sportstudios und Indoor-Spielplätzen mit
Hygienekonzept und begrenzter Zugangszahlen
* Sportveranstaltungen mit bis zu 250 Besuchern und Hygienekonzept
* Kinder- und Jugendsport und Breitensport in Gruppen bis zu zehn


SCHRITT 3 tritt in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz weitere drei
Wochen am Stück unter 35 bleibt und gestattet:

* Treffen im öffentlichen Raum und zu Hause und Feiern mit bis zu
15 Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
* Kulturveranstaltungen und Veranstaltungen wie Fachkongresse,
Vereins- oder Parteiveranstaltungen und Sportveranstaltungen, drinnen
mit bis zu 250 Teilnehmern, draußen mit bis zu 500 Teilnehmern, bei
einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 15 mit drinnen bis zu 500 und
draußen bis zu 1000 Teilnehmern
* Öffnung von Bars
* Öffnung von Schwimmbädern einschließlich Freizeitbäder, Saunas

und Dampfbäder
* Busreisen
* Öffnung von Bordellen
* Kinder- und Jugendsport und Breitensport


SCHRITT 4 soll in Kraft treten, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz
weitere Wochen unter 35 bleibt. Der Schritt bedeutet im Wesentlichen
eine Rückkehr zum Stand im Oktober 2020 und gestattet:

* Private Kontakte ohne Einschränkungen
* Kultur- und Sport- und sonstige Veranstaltungen im Freien mit bis
zu 1000 Personen, drinnen mit bis zu 500 Personen