Brandenburg legt Corona-Lockerungsplan vor - Erst öffnen Gartenmärkte

In der nächsten Woche ist in Brandenburg nicht nur Haare schneiden
beim Friseur wieder möglich, auch Blumen kaufen im Gartenmarkt oder
Blumenladen geht dann wieder. Weitere Öffnungen sind Teil eines
Plans. Regierungschef Woidke sagt, was schon feststeht und was nicht.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg will in der Corona-Krise mit einem
Stufenplan den Bürgern und Unternehmen Perspektiven für Lockerungen
schaffen. Ab Montag dürfen neben Friseursalons auch Gartenmärkte,
Gärtnereien und Blumenläden wieder öffnen, wie Ministerpräsident
Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung
bekanntgab. Diese Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind nach der
aktuellen Verordnung möglich, die bis zum 7. März gültig ist.

«Das ist ein kleiner Schritt, das ist mir bewusst», sagte Woidke.
«Ich weiß, dass die Erwartungen bei den Industrie und Handelskammern,
bei den Handwerkskammern und im Einzelhandel deutlich größer sind.»
Die Regierungschefs von Bund und Ländern beraten am 3. März über
einen gemeinsamen Perspektivplan für mögliche Lockerungen der
Corona-Beschränkungen.

Einen konkreten Zeitplan für weitere Öffnungsschritte gibt es aber
noch nicht. Woidke wollte dennoch Perspektiven aufzeigen. «Aus
Brandenburger Sicht sollte in diesem Sinne dem Einzelhandel, den
Museen, den Ausstellungen, dem Sport im Außenbereich, den
Veranstaltungen unter freiem Himmel eine Perspektive möglichst noch
vor Ostern gegeben werden», sagte er. Das sei abhängig von der
Entwicklung der Infektionszahlen, den weiteren Impfungen und der
Situation in den Krankenhäusern. Auch solle weiter Abstand gehalten
und - wo nötig - sollten Masken getragen werden. «Wir müssen
vorsichtig kleine Schritte machen.» Möglicherweise müsse man auch
wieder Schritte zurückgehen, wenn die Corona-Infektionszahlen wieder
stiegen, betonte der Regierungschef.

Die erste Stufe ist mit dem Öffnen der Grundschulen für den
Unterricht im Wechsel mit zu Hause seit Montag teilweise umgesetzt,
dazu kommt das Öffnen der Friseurläden ab Montag. Die zweite Stufe
sieht eine Öffnung des Einzelhandels, der Museen und Gedenkstätten
mit einer Begrenzung der Besucher vor. In der dritten Stufe soll es
Regelbetrieb in Kitas, eine Ausweitung der Anwesenheitspflicht an
Schulen und die Öffnung von Theatern, Konzerten und Kinos geben. Die
vierte Stufe nennt den Regelbetrieb von Kitas und Schulen, die
komplette Öffnung von Hotels, Schwimmbädern und Spielhallen und den
Wegfall von Kontaktbeschränkungen.