Corona: Mehrere Einzelhändler klagen auf Öffnung gegen das Land

Münster (dpa/lnw) - Mehrere Einzelhändler mit derzeit geschlossenen
Geschäften gehen gegen die Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen vor. Klagen am Oberverwaltungsgericht (OVG) mit
Sitz in Münster haben demnach die Textilketten Breuninger für die
Filiale in Düsseldorf und Peek&Cloppenburg (Düsseldorf) sowie Obi für

einen Baumarkt in Düsseldorf eingereicht. Nach Angaben einer
Gerichtssprecherin ist auch ein Eilantrag von Mediamarkt für seine
Filiale in Eschweiler eingegangen. Alle Einzelhändler fordern, ihre
Geschäfte wieder öffnen zu dürfen, geben aber unterschiedliche
Begründungen dafür an.

Alle Kläger berufen sich auf die fehlende Grundlage für die
Schließung im Infektionsschutzgesetz, den Verstoß gegen die
Berufsfreiheit und fehlende Gleichbehandlung.

Obi beklagt nach Angaben des Gerichts zudem, dass die Baumärkte auf
besonders großer Verkaufsfläche gelungene Hygienekonzepte anbieten
können, aber im Gegensatz zu anderen Einzelhändlern nicht öffnen
dürfen. Außerdem seien Baumärkte nützlich für den gesellschaftlic
hen
Zusammenhalt in der Coronapandemie.

Mediamarkt beklagt dagegen eine Wettbewerbsverzerrung. Anbieter mit
einem gemischten Sortiment dürfen laut Verordnung öffnen und auch
Elektronikartikel verkaufen. Außerdem ist es nach Auffassung des
Betreibers von Elektronikfachmärkten nicht gerechtfertigt, dass
einzelne Wirtschaftssparten wie Friseure oder Fußpfleger wieder
öffnen dürfen. Hier sieht Mediamarkt eine Ungleichbehandlung, zumal
der Beitrag der einzelnen Bereiche zum Infektionsgeschehen unklar
sei.