Tschechisches Verfassungsgericht kritisiert Corona-Schutzmaßnahmen

Brünn (dpa) - Das tschechische Verfassungsgericht hat einen Teil der
Corona-Schutzmaßnahmen der Regierung rückblickend für nichtig
erklärt. Konkret ging es um die Geschäftsschließungen in der Zeit vom

28. Januar bis zum 14. Februar. Das teilte eine Sprecherin am Montag
in Brünn (Brno) mit. Die Richter bemängelten, dass die Maßnahmen
ebenso wie eine lange Liste von Ausnahmen unzureichend begründet
gewesen seien. Ohne eine überzeugende Erklärung komme es Willkür
gleich, wenn zum Beispiel Blumenläden und Waffengeschäfte geöffnet
sein dürften, andere Läden aber nicht.

Mit den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen befasste sich das Gericht
nicht, obwohl sie sich kaum von den früheren unterscheiden. Die
Geschäfte des nicht-alltäglichen Bedarfs bleiben damit in Tschechien
weiter geschlossen. Die Opposition begrüßte das Urteil dennoch. Es
zeige auf, dass die Regierung nicht einfach «Verbote wie Hasen aus
dem Hut zaubern» dürfe, schrieb der Christdemokrat Marian Jurecka bei
Twitter. Geklagt hatten 63 Volksvertreter aus dem Senat, der zweiten
Kammer des tschechischen Parlaments.

Mit rund 968 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von
14 Tagen steht Tschechien derzeit EU-weit an erster Stelle. Am Montag
meldete das Gesundheitsministerium in Prag 4002 neue Fälle binnen 24
Stunden. Seit Beginn der Pandemie gab es mehr als 1,1 Millionen
nachgewiesene Infektionen und 19 330 Todesfälle. Der EU-Mitgliedstaat
hat rund 10,7 Millionen Einwohner.