Werbeverbot für Abtreibungen - Gießener Ärztin klagt in Karlsruhe

Karlsruhe/Gießen (dpa) - Die wegen Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel

hat wie angekündigt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Klage sei am Freitagabend eingegangen, sagte ein Sprecher des
Bundesverfassungsgerichts am Montag. Eine zweite
Verfassungsbeschwerde zum umstrittenen Paragrafen 219a im
Strafgesetzbuch ist schon seit Ende 2019 anhängig. Dahinter steht die
Berliner Frauenärztin Bettina G. (Az. 2 BvR 290/20).

Hänel schreibt auf ihrer Internetseite, sie halte es für ihre
«ärztliche Pflicht, Betroffene ausführlich aufzuklären und zu
informieren». «Ebenso halte ich es für ein Recht der Betroffenen,
sich ausführlich informieren zu können.» Die Allgemeinmedizinerin war

erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe
verurteilt worden. Dagegen wehrt sie sich seither.

Parallel wurde Paragraf 219a dahingehend reformiert, dass Ärzte nun
öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht
erlaubt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Frankfurt Mitte Januar
Hänels Verurteilung auch nach der neuen Rechtslage bestätigt. Die
Internetseite der Medizinerin habe ausführliche Informationen über
das «Wie» enthalten. Damit wurde die Verurteilung rechtskräftig.

Hänel kritisierte in einer Mitteilung von Freitag, der Paragraf
verbiete «sachliche und seriöse Informationen von Fachleuten». «Ich

hoffe, dass in Karlsruhe nun die Weichen für eine gerechtere Regelung
gestellt werden, damit in Zukunft Informationen frei zugänglich
gemacht werden können für die, die sie dringend benötigen.»