Lunapharm unterliegt auch in zweiter Instanz gegen Arzneimittelaufsicht

Berlin/Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger Arzneimittelfirma
Lunapharm darf weiterhin weder Arzneimittel herstellen noch damit
handeln. Das Unternehmen unterlag vor Gericht auch in zweiter Instanz
gegen die Arzneimittelaufsicht. Die Beschwerde gegen einen Beschluss
des Verwaltungsgerichts Potsdam sei zurückgewiesen worden, teilte das
Oberverwaltungsgericht am Freitag mit (OVG 5 S 17/20 vom 18.
Februar). Der Beschluss sei unanfechtbar.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
hatte Anfang 2019 Lunapharm die Herstellung von Arzneimitteln und den
Handel damit verboten. Die Geschäftsführerin habe nicht die
erforderliche Zuverlässigkeit, hieß es. Mehrere Jahre lang seien
Arzneimittel von einer griechischen Apotheke bezogen worden, die
nicht zum Großhandel berechtigt gewesen sei. Zudem sei mit einem
Arzneimittel zur Behandlung von Brustkrebs in italienischer
Aufmachung gehandelt worde, obwohl ein legaler Bezug dieses Mittels
aus Italien nicht möglich gewesen sei. Beim Bezug von Medikamenten
von einem zypriotischen Unternehmen habe sie Vertriebswege
verschleiert.

Das Oberverwaltungsgericht sah die erhobenen Vorwürfe bei
summarischer Prüfung bestätigt, hieß es. Es sei nicht auszuschließe
n,
dass die Aktivitäten fortgesetzt würden. Der Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung überwiege vor dem privaten wirtschaftlichen
Interesse.

Der Skandal um illegalen Handel mit Krebsmedikamenten war nach einem
Bericht des ARD-Magazins «Kontraste» im Juli 2018 bekannt geworden.
Die damalige Landesgesundheitsministerin Diana Golze (Linke) musste
im August 2018 zurücktreten, weil das Landesgesundheitsamt angeblich
trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht
eingeschritten sein soll.