Anwalt zieht Klage gegen Corona-Testpflicht zurück

Schwerin/Pasewalk (dpa/mv) - Ein polnischer Anwalt hat seine Klage
gegen die Corona-Testpflicht für Berufspendler zurückgezogen. Das
teilte das Wirtschaftsministerium am Freitag in Schwerin mit, der
Anwalt bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Einigung.

Berufspendler müssen sich laut Ministerium regelmäßig auf das
Coronavirus testen lassen. Um dies zu erleichtern, sollen in Kürze
zwei neue Testzentren an der Deutsch-polnischen-Grenze entstehen.
Nach vier Wochen sollen die Daten aus den beiden Testzentren
ausgewertet werden. Damit soll demnach untersucht werden, welchen
Einfluss die Berufspendler auf das Corona-Infektionsgeschehen im
Landkreis Vorpommern-Greifswald haben. Dort sind die
Corona-Infektionszahlen seit vielen Wochen mit Abstand am höchsten in
Mecklenburg-Vorpommern.

Die Klage des Anwalts hatte sich gegen die Quarantäneverordnung des
Landes gerichtet. Er sah darin seine EU-Bürgerrechte verletzt.
Daraufhin hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die
Landesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nun haben sich
beide Parteien geeinigt.