Land will Covid-19-Erkrankung leichter als Dienstunfall anerkennen

Kiel (dpa/lno) - Landesbeamte in Schleswig-Holstein sollen eine
Covid-19-Erkrankung künftig leichter als Dienstunfall anerkannt
bekommen. Das Finanzministerium bringt dazu einen Erlass für ein
einfacheres Verfahren auf den Weg, wie das Ressort am Freitag
ankündigte. Darin würden Kriterien benannt, nach denen ein
Zusammenhang zwischen Erkrankung und Dienstausübung leichter
nachgewiesen werden könne. Eine vergleichbare Regelung sei im
Leitfaden des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) für alle gesetzlich Versicherten enthalten.

In dieser Pandemie-Situation sei Klarheit beim Umgang mit
Covid-19-Erkrankungen im Dienstumfeld erforderlich, erläuterte
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Das Land orientiere sich am
DGUV-Leitfaden und trage somit auch der Gleichstellung der Beamten
mit Tarifbeschäftigten Rechnung. Die Regelung ermögliche auch einen
umfassenden Dienstunfallschutz für alle Polizeikräfte, erklärte
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).

DGB und Beamtenbund begrüßten die Entscheidung. Die Beamten hätten
ein Recht darauf, dass der Dienstherr treu zu ihnen steht, wenn sie
lebensgefährlich an Covid-19 erkranken, meinte SPD-Fraktionsvize
Beate Raudies. «Deshalb kann es im Ergebnis nicht richtig sein, dass
bei einer Infektion wie Corona sie selbst beweisen müssen, dass sie
sich in Ausübung ihres Dienstes infiziert haben.» Bei einem Großteil

der Infektionen gelinge es nicht einmal den Experten in den
Gesundheitsämtern, den Infektionsweg nachzuweisen. Die SPD schlage
eine gesetzliche Regelung vor, weil das der zuverlässigste Weg sei,
sagte Raudies. Wie gut der Regierungserlass sei, müsse sich noch
zeigen.