Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag von Gastwirt wegen Schließung ab

Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Der Eilantrag eines Gastwirtes aus Bad
Saarow (Landkreis Oder-Spree) gegen die Schließung seiner Gaststätte
wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen ist abgelehnt worden.
Die vom Landkreis angeordnete Schließungsverfügung vom 3. Dezember
2020 sei formell und materiell rechtmäßig, begründete das Gericht
seine Entscheidung (VG 4 L 619/20 vom 8. Februar 2021).
Rechtsgrundlage sei das Infektionsschutzgesetz. Der Antragsteller
habe die Gaststätte trotz des bestehenden Verbotes weiter geöffnet,
Schließung und Versiegelung sei gerechtfertigt, hieß es.

Das Landkreis hatte zur Umsetzung die Versiegelung der Eingangstür
angeordnet. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.