Gericht lehnt frühere Impfung eines Zahnarztes ab

Lüneburg (dpa/lni) - Ein Lüneburger Zahnarzt ist vor Gericht mit dem
Versuch gescheitert, sich und seine Mitarbeiterinnen früher als
bisher vorgesehen gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Mann hatte die
Aufnahme in die höchste Impfpriorität beantragt, weil er und sein
Personal einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt seien.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies das zurück (Az. 6 B 6/21).

Die Impfreihenfolge für das medizinische Personal sei nicht zu
beanstanden, teilte das Gericht am Freitag mit, denn bei der
Betreuung von Covid-19-Patienten sei die Gefahr, dem Virus ausgesetzt
zu sein, deutlich höher als beim Zahnarzt. Dieser könne
Corona-Verdachtsfälle schon vor Betreten der Praxis herausfiltern.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Zahnarzt kann binnen
zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.