Gutachten: Bund-Google-Kooperation möglicher Pressefreiheitsverstoß

Berlin (dpa) - Die auf Google bevorzugte Darstellung eines
Gesundheitsportals des Bundes bei Suchergebnissen könnte nach einem
Gutachten problematisch für die Pressefreiheit sein. Der
wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in dem Gutachten, das
der dpa am Freitag vorlag und über das die Zeitung «Bild» zuerst
berichtete, zum Ergebnis: Das Betreiben eines
Gesundheitsinformationsportals des Bundesgesundheitsministeriums
stelle allein noch keinen ungerechtfertigten Eingriff in die
Pressefreiheit dar. «Eine Kooperation mit Google, die faktisch zur
Monopolstellung eines solchen Portals führen würde, könnte dagegen
einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die Pressefreiheit und
insbesondere gegen das Gebot der Staatsferne bedeuten.»

An anderer Stelle wird zugleich betont, dass das Ganze vom künftigen
Nutzerverhalten und damit möglichen Konsequenzen für
Gesundheitsportale von Verlagen als Konkurrenzangeboten abhänge. Der
FDP-Politiker Wolfgang Kubicki hatte das Gutachten in Auftrag
gegeben. Der Bundestagsabgeordnete betonte: «Wenn wir es einmal
zulassen, dass seriöse private Medien mit viel Steuergeld von
staatlichen journalistischen Angeboten verdrängt werden, weichen wir
elementare Prinzipien unserer freien, pluralistischen Gesellschaft
auf.»

Das Landgericht München untersagte bereits am 10. Februar vorläufig
die Kooperation zu dem Portal gesund.bund.de. Die Urteile zu
einstweiligen Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig. Der
Medienkonzern Burda hatte über sein Tochterunternehmen, das
Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.

Die hervorgehobenen Infoboxen bei einer Google-Suche, die
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im November vorgestellt hatte,
sind inzwischen nicht mehr zu sehen, wenn man zum Beispiel nach dem
Begriff Migräne sucht. Am Freitagabend bestätigte Google auf
dpa-Anfrage, dass keine sogenannten Knowledge Panels (Infoboxen) zu
Krankheitsbildern mehr mit Verweis auf das Nationale
Gesundheitsportal angezeigt werden.

Mit dem Portal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer in
Deutschland. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte
Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob
durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle
Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden.
Härteste Sanktion könnte sein, dass Google das Angebot nicht
bevorzugt präsentieren darf. Der Konzern hätte dann die Möglichkeit,

gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Der Bund ist nicht
Verfahrensgegner.