Justizminister für Öffnung von Blumenläden und Gartencentern

Ravensburg (dpa/lsw) - Gartencenter und Blumengeschäfte in
Baden-Württemberg sollen nach den Vorstellungen von Justizminister
Guido Wolf (CDU) zeitgleich mit den Friseuren spätestens zum 1. März
wieder öffnen dürfen. In der «Schwäbischen Zeitung» (Freitag)
begründete er das unter anderem mit der Verhältnismäßigkeit. «Kei
ner
will unvernünftige Öffnungen und allen ist klar, dass der
Gesundheitsschutz nach wie vor höchste Priorität hat.»

Der Erfolg bei den rückgängigen Infektionszahlen dürfe nicht
verspielt werden. «Wir können aber auch nicht so tun, als ob wir
immer noch bei 200er-Inzidenzen stehen.» Aus Sicht des
Justizministers müssten besondere Härten der verordneten
Teil-Schließungen auch aus rechtlichen Gründen in den Blick genommen
werden. «Das halte ich auch rechtlich für geboten, es ist stets zu
prüfen, ob Eingriffe noch verhältnismäßig sind», so Wolf. Bei den

Blumenhändlern und Gärtnereien sehe er eine solche besondere Härte.

In baden-württembergischen Gärtnereien lagerten derzeit
hunderttausende Blumen, die in Kürze verderben. «Pflanzen, die über
Monate herangezüchtet wurden, müssten schon bald tonnenweise entsorgt
werden. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die Floristikbranche
die einzige Branche ist, die verderbliche Ware anbietet und trotzdem
nichts verkaufen darf.» Dabei verweist Wolf auch auf etliche andere
Bundesländer wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo Blumenläden und
Gartencenter Pflanzen verkaufen dürften.