Urteil: Versicherung muss Wirt Corona-Ausfall erstatten

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein Düsseldorfer Altstadt-Wirt hat laut einem
Urteil Anspruch auf die Erstattung eines coronabedingten
Umsatzausfalls in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro von seiner
Versicherung. Am Düsseldorfer Landgericht gab Richter Rainald Rambo
am Freitag dem Wirt recht (Az.: 40 O 53/20). Der Betreiber mehrerer
Düsseldorfer Bars und Clubs hatte Jahre vor der Corona-Pandemie eine
Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und geklagt, weil die
Zurich Versicherung sich weigerte, seine Lockdown-Kosten in Höhe von
764 000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

Das Argument der Versicherung, mit dem andere Assekuranzen zuvor
Erfolg hatten: Die Versicherung decke nur Folgen aus Krankheiten ab,
die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Covid-19 habe es bei
Vertragsschluss aber nicht gegeben und gehöre daher nicht zu den
versicherten Krankheiten.

Der Gastronom hatte dagegen argumentiert, seine Versicherungspolice
enthalte eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten. Und da sei
Covid-19 schon im Januar 2020 aufgenommen worden. Sein Anspruch sei
erst danach entstanden und von ihm geltend gemacht worden.

Eine ähnliche Klage eines Neusser Gastwirts hatte das Landgericht
kürzlich abgewiesen. Denn dessen Versicherung hatte laut Gericht nur
Krankheiten abgedeckt, die es schon vor Jahren gab. Covid-19 war
nicht dabei.