Countdown läuft: Corona-Software aber noch nicht überall

Düsseldorf (dpa/lnw) - Gut eine Woche vor der geplanten landesweiten
Einführung von «Sormas» sind in NRW rund ein Drittel der
Gesundheitsämter bei der Corona-Software noch nicht im Boot. Von den
53 Gesundheitsämtern hätten 38 die einheitliche Software zur
Kontaktnachverfolgung installiert oder nutzten sie bereits,
berichtete das Wirtschaftsministerium am Freitag auf dpa-Anfrage.
Damit habe sich die Zahl der Installationen allein in den vergangenen
zwei Wochen fast verdoppelt.

«Mit den verbliebenen Gesundheitsämtern sind wir in intensivem
Austausch, damit diese bis Ende Februar sormasfähig werden. Wir sind
optimistisch, dass uns das auch gelingt», sagte Wirtschaftsminister
Andreas Pinkwart (FDP). Der Bund habe eine Funktionserweiterung
freigegeben, die eine erhebliche Verbesserung für die Arbeit der
Ämter bedeute. Das Land behalte sich vor, die Sormas-Nutzung notfalls
per Erlass anzuordnen, hatte Pinkwart jüngst angekündigt.

Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sind
unter den Kommunen, die «Sormas» nutzen oder sich dafür rüsten, etw
a
Düsseldorf, Essen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Hamm,
Hagen, Herne, Münster, Oberhausen, Mönchengladbach, Solingen und
Wuppertal. Köln fehlt in der am Freitag veröffentlichten Liste für
den Düsseldorfer Landtag, die den Stand vom 16. Februar wiedergibt
und 33 Kommunen umfasst.

Mitte Januar hatten Bund und Länder die Einführung deutschlandweit
bis Ende Februar beschlossen. Von kommunalen Spitzenverbänden waren
Kritik gekommen. Laut Landkreistag NRW haben unter den 31
Gesundheitsämtern der Kreise fünf Ämter «Sormas» installiert und
13
Kreise seien «aufgeschlossen», sagte eine Sprecherin auf Anfrage am
Freitag mitteilte.

Die 13 weiteren Kreisgesundheitsämter seien aber weiter
zurückhaltend, auch weil die «von ihnen bereits genutzten
Software-Lösungen in anderen Bezügen Mehrwerte haben, die mit
«Sormas» nicht mehr bestünden.» In einigen Punkten bedeute die neue

Software Nachteile oder gar einen Rückschritt aus Sicht der
Skeptiker. Eine Anordnung des Landes per Erlass wäre «ein Eingriff in
die kommunale Selbstverwaltungsfreiheit, für die es nach unserer
Einschätzung derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt», meinte der
Verband.