Lockdown bis Mitte März - Lockerungen in neuer Verordnung Von Stefan Hantzschmann, dpa

Die Infektionszahlen sind in Thüringen stark gesunken, doch das
Bundesland ist im bundesweiten Vergleich immer noch ein Hotspot. Nun
wagt die Landesregierung kleinere Lockerungen der Corona-Maßnahmen -
und verlängert den Lockdown in seinen Grundzügen bis Mitte März.

Erfurt (dpa/th) - Thüringen verlängert den Lockdown mit geschlossenen
Gaststätten und Läden sowie Kontaktbeschränkungen wegen der
anhaltenden Corona-Pandemie bis Mitte März. Eine entsprechende
Verordnung, die auch etliche kleinere Lockerungen vorsieht, wurde am
Donnerstag veröffentlicht und von der Landesregierung verkündet.
Gelten soll sie in den meisten Punkten bereits ab Freitag. Thüringen
folgt damit den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen von
vergangener Woche, setzt aber bei einigen Lockerungen auch eigene
Akzente - indem es zum Beispiel Fahrschulen und Gartenbaubetriebe
wieder öffnet. Der Lockdown in seinen Grundzügen soll aber vorerst
bis Mitte März bleiben.

Die wichtigsten Regeln der neuen Thüringer Corona-Verordnung im
Überblick:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Weitreichende Kontaktbeschränkungen bleiben auch mit der neuen
Verordnung bestehen. Allerdings lockert sie die Landesregierungen für
Familien. Ab Freitag gilt, dass sich die Mitglieder des eigenen
Haushaltes plus Menschen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht
besteht, treffen dürfen. Außerdem darf eine weitere Person aus einem
fremden Haushalt und deren Kinder bis zur Vollendung des vierten
Lebensjahres dabei sein. Weiterhin sind auch fest organisierte
familiäre Betreuungsgruppen möglich - für Kinder bis zwölf Jahren
(bislang nur bis sechs Jahren) und aus maximal zwei Haushalten.

SCHULEN/KITAS

Grundschulen und Kindergärten sollen ab Montag wieder öffnen -
zunächst im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe gelb). Nach Angaben
eines Sprechers des Bildungsministeriums sei es aber denkbar, dass
einzelne Landkreise, wo das Infektionsgeschehen besonders hoch ist,
beispielsweise Grundschulen noch geschlossen halten. In der
Verordnung ist das aber nicht geregelt. Vielmehr sollen ab 1. März
auch die fünften und sechsten Klassen in die Schulen zurückkehren.
Für die höheren Klassen gilt das auch - allerdings nur, wenn in ihrem
Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100
000 Einwohnern binnen sieben Tagen liegt.

TESTS

Die Thüringer Landesregierung will das Testsystem im Freistaat
ausweiten. Allerdings sind viele Details noch unklar. Das liegt auch
daran, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor wenigen Tagen
angekündigt hatte, dass es schon bald kostenlose Corona-Schnelltests
für alle Bürger geben soll. Außerdem stellte er in Aussicht, dass es

bald Tests geben könnte, die Laien selbst durchführen können - ohne
Hilfe von medizinischem Personal. Mit der neuen Corona-Verordnung in
Thüringen sollen perspektivisch die Tests in Kindergärten
intensiviert werden. Die Kita-Träger - oft sind das Kommunen - sollen
Konzepte vorlegen, wie eine Testpflicht für Beschäftigen an Kitas
umgesetzt werden kann. Geplant ist, dass sich diese bald zweimal pro
Woche testen lassen müssen. In Pflegeeinrichtungen gibt es bereits
jetzt eine Testpflicht für pflegendes Personal (dreimal wöchentlich).

ÖFFNUNGEN

Fahrschulen dürfen wieder öffnen und auch Prüfungen anbieten - in
Theorie und Praxis. Allerdings müssen die Beteiligten medizinische
Masken tragen, auch während der Fahrt im Fahrschulauto. Friseure
dürfen ihre Dienstleistungen ab 1. März wieder anbieten, sofern sie
ein Infektionsschutzkonzept haben. Baumschulen, Gartenmärkte,
Gärtnereien und Floristikbetriebe dürfen ebenfalls ab 1. März ihre
Ware wieder verkaufen - pünktlich zum Saisonstart.

AUSGANGSSPERRE

Sie entfällt komplett. Bisher galt, dass die Thüringer zwischen 22
und 5 Uhr das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen durften, sonst
drohte ein Bußgeld. Mit der neuen Verordnung ist diese Ausgangssperre
erstmal passé.