Gericht: Hotelrestaurants müssen auch für Gäste geschlossen bleiben

Dresden (dpa/sn) - Restaurants und Frühstücksräume in Hotels müssen

derzeit auch für deren Gäste geschlossen bleiben. Die entsprechenden
Corona-Regeln hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem Beschluss
vom Donnerstag bestätigt (Az.: 6 L 84/21). Hotelübernachtungen sind
im Moment etwa aus beruflichen Gründen erlaubt.

Eine Dresdner Hotelgesellschaft hatte per Eilantrag durchsetzen
wollen, dass sie ihren Übernachtungsgästen Speisen und Getränke im
hoteleigenen Restaurant servieren darf. Die zugelassene Alternative
des Roomservice sei nicht besser, weil es mehr Kontakte als im
Restaurantbetrieb gebe. Wegen des hohen Personalbedarfs sei die
Bewirtung der Gäste auf dem Zimmer auch nicht wirtschaftlich. Zudem
seien Hotelrestaurants mit Betriebskantinen vergleichbar, die unter
bestimmten Umständen öffnen dürften.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Regelung für
Betriebskantinen sei eng auszulegen, teilte das Gericht mit. Die
Kantinen dürften öffnen, wenn das Essen am Arbeitsplatz nicht möglich

sei. Hotelgäste könnten dagegen im Zimmer speisen. Zudem sei das
Essensangebot in Kantinen und Mensen für Beschäftigte gedacht. Das
sei bei Hotels nicht der Fall. Gegen den Beschluss kann Beschwerde
beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.