Geflügel im Landkreis Rostock muss in die Ställe

Güstrow (dpa/mv) - Sämtliches Geflügel im Landkreis Rostock muss
sofort in den Stall. Grund für diese Anordnung sei die gegenwärtig
hohe Zahl der nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest im Kreis Rostock
und den angrenzenden Landkreisen, teilte die Verwaltung am Donnerstag
mit. Eine Ausnahme gelte für Tauben. Gewerbliche und private Halter
müssen die Vögel in geschlossenen Ställen oder in gegen Wildvögel
gesicherten und überdachten Anlagen halten. Nach Angaben des
Landwirtschaftsministeriums gilt in Mecklenburg-Vorpommern auch im
Kreis Vorpommern-Rügen eine allgemeine Aufstallungspflicht, in den
anderen Kreisen ist die Aufstallung auf Bereiche um Ausbruchsorte
beschränkt.