Gericht: Betriebsschließung im Einzelhandel zumutbar

Mannheim (dpa/lsw) - Das Handelsunternehmen Breuninger muss nach
einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes seine Häuser weiter
schließen. Die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien weiterhin
verhältnismäßig, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrem am
Donnerstag veröffentlichen Beschluss. Die Gefährdung für die
Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als sehr
hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, weiterhin
Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten. Das Traditionsunternehmen
hatte Eingriffe in sein Eigentumsrecht, erhebliche wirtschaftliche
Einbußen sowie Probleme beim Zugang zu Bundeshilfen geltend gemacht.