Gericht weist Klagen auf Corona-Pflegebonus ab

Der Corona-Pflegebonus in Bayern ist zu einem Fall für die Justiz
geworden. Hunderte Antragsteller, die leer ausgingen, zogen vor
Gericht. Nun gibt es die ersten Entscheidungen.

München (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht München hat vier Klagen
auf Auszahlung des Corona-Pflegebonus' abgewiesen. Geklagt hatten
zwei Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums, eine
Serviceassistentin in einem Münchner Krankenhaus und eine
Hauswirtschafterin in einem Altenheim. Das Landesamt für Pflege (LfP)
hatte ihre Anträge auf den Bonus im vergangenen Jahr abgelehnt.

Das war auch rechtens, entschied das Gericht am Donnerstag und berief
sich auf die Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR), die Grundlage für
die Zahlung des Bonus' ist. Das Landesamt für Pflege gewähre den
Bonus nur beruflich tätigen Pflegenden in bestimmten Einrichtungen -
und ambulante Dialysezentren fielen nun einmal nicht darunter.

Auch der Serviceassistentin in der Klinik und der Haushälterin im
Altenheim steht der Bonus aus Sicht des Gerichts nicht zu. Zwar sei
die Einrichtung, in der sie arbeiten, von der Bonusrichtlinie
erfasst, ihre konkrete Tätigkeit sei es aber nicht.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, in einer Frist von einem
Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die
Kläger Berufung einlegen. Insgesamt gingen an den
Verwaltungsgerichten im Freistaat mehr als 1000 solcher Klagen ein,
allein 200 davon in München.

Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums gingen bis zum
Ende der Antragsfrist am 30. Juni insgesamt 351 428 Anträge auf den
bis zu 500 Euro betragenden Bonus beim Landesamt für Pflege ein. Von
diesen Anträgen wurden 12 293 storniert - zum Beispiel, weil ein und
derselbe Antragsteller mehrere Anträge eingereicht hatte. 65 065
Anträge wurden abgelehnt - das entspricht etwa 19 Prozent aller
Anträge. Insgesamt wurden nach Ministeriumsangaben mehr als 117
Millionen Euro ausgezahlt.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begrüßte die
Gerichtsentscheidungen. «Unser Bestreben war es immer, das
außergewöhnliche Verhalten der Pflegekräfte in der Zeit des ersten
Corona-Lockdowns mit seinen Besuchsverboten in angemessener Weise zu
würdigen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass viele weitere
Berufsgruppen und Personen wesentlich zur Bewältigung der
Corona-Pandemie beitrugen und noch immer beitragen», sagte er am
Donnerstag in München.

«Die Pflegekräfte standen jedoch vor besonderen Herausforderungen,
die nicht nur den erhöhten Aufwand im Hinblick auf die
Schutzmaßnahmen und das hohe Ansteckungsrisiko betrafen. Wichtig war
vielmehr auch eine besondere Zuwendung an die von den Besuchsverboten
betroffenen Menschen.» Er betonte auch: «Die Pflege bleibt eine
unserer größten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. Deshalb
brauchen wir für die Zukunft mutige und vorausschauende Lösungen, um
die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Wichtig ist auch eine
angemessene Bezahlung.»