Weiterer Geflügelpest-Fall in der Prignitz

Potsdam (dpa/bb) - Ein weiterer Fall von Geflügelpest ist bei einem
gewerblichen Tierhalter in der Prignitz festgestellt worden. Der
Erreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) konnte nachgewiesen werden,
teilte das Verbraucherschutzministerium am Mittwochabend mit.
Insgesamt 12 000 Puten seien auf Anordnung des Veterinäramtes getötet
und unschädlich beseitigt worden.

Es sei der fünfte Fall der Seuche in einem Nutzgeflügelbestand
innerhalb weniger Wochen im Lande, hieß es. Das Ministerium
appellierte an die Geflügelhalter, alle Sicherheitsmaßnahmen strikt
einzuhalten. Die seit dem 13. Dezember 2020 in den Risikogebieten
geltende Stallpflicht müsse konsequent beachtet werden.

Das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte
nach den Angaben, dass es sich beim neuen Fall um das Aviäre
Influenzavirus vom Subtyp H5N8 handelte.

Um den Betrieb wurden nach den Angaben ein Sperrbezirk im Radius von
mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von
mindestens zehn Kilometern eingerichtet.

Der Geflügelpesterreger H5N8 war Ende Dezember 2020 in einer
Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße, Ende Januar 2021 bei einem
gewerblichen Putenbestand ebenfalls in der Prignitz und Anfang
Februar bei zwei Beständen in der Uckermark festgestellt worden.
Außerdem wurde das Virus im Herbst und Winter bei mehreren Wildvögeln
in Brandenburg nachgewiesen.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist
eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung.

Sie kann nach Angaben des Ministeriums in Geflügelbeständen schnell
epidemische Ausmaße annehmen.