Gericht: Keine schnellere Corona-Impfung nach Nierentransplantation

Schleswig (dpa/lno) - Menschen mit einer Spenderniere haben einem
Gerichtsentscheid zufolge keinen Anspruch auf eine höhere
Priorisierung bei der Corona-Schutzimpfung. Auch dass die Frau des
Klägers in der Altenpflege arbeite, führe nicht zu einem solchen
Anspruch, wie das Verwaltungsgericht Schleswig am Mittwoch in einem
Eilverfahren entschieden hat (Az.: 1 B 12/21). Der Mann hatte 2008
eine Spenderniere erhalten. Seitdem muss er sogenannte
Immunsuppressiva-Medikamente nehmen.

Mit seinem Eilantrag wollte der Kläger erreichen, dass ihm das Land
Schleswig-Holstein unverzüglich die Möglichkeit einer
Corona-Schutzimpfung verschafft. Das Gericht kam aber zu dem
Ergebnis, dass er wegen seines Gesundheitszustands in die Gruppe
derjenigen einzuordnen ist, die mit hoher, nicht jedoch mit höchster
Priorität zu impfen seien. Das aus der Organtransplantation allgemein
folgende Risiko sei bereits durch Zuweisung einer hohen Priorität in
der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums berücksichtigt
worden.

Nicht entschieden hat das Verwaltungsgericht die Frage, ob die
Priorisierung bei der Impfung überhaupt durch eine Rechtsverordnung
des Ministeriums geregelt werden kann oder ob dafür eine Entscheidung
des Bundestags nötig ist. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei
Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Schleswig eingelegt werden.