Steuer-Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren

Berlin (dpa) - Freiwillige Helfer in Impfzentren werden als Dank für
ihr Engagement steuerlich entlastet. Sie könnten die Übungsleiter-
und Ehrenamtspauschalen nutzen, sagte Finanzstaatssekretär Rolf
Bösinger der Deutschen Presse-Agentur. Bund und Länder hätten für
2020 und 2021 eine entsprechende steuerliche Sonderregelung
beschlossen.

Für Helfer, die direkt im Impfzentrum arbeiten, ist demnach der
Freibetrag für Übungsleiter in Höhe von 3000 Euro pro Jahr anwendbar.

Alle, die nebenberuflich in der Verwaltung des Impfbereichs, in der
Leitung eines Impfzentrums oder in der Infrastruktur tätig sind, gilt
die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr. Diese
Pauschalen sind persönliche steuerliche Freibeträge. Auf Honorar für

die freiwillige Tätigkeit bis zu dieser Höhe müssen dann keine
Steuern gezahlt werden.