Steuerentlastung für ehrenamtliche Helfer in Impfzentren

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ehrenamtliche Hilfskräfte in den
Corona-Impfzentren in Nordrhein-Westfalen werden steuerlich
entlastet. Wer nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung
unterstütze, könne von der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
profitieren. Das teilte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) am
Mittwoch mit. «Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des
Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere
Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen.»

Die Übungsleiterpauschale greift für Ehrenamtler, die beispielsweise
in einem Impfzentrum Aufklärungsgespräche führen oder beim Impfen
selbst beteiligt sind. Die Regelung gilt für Einkünfte in den Jahren
2020 und 2021. Die Pauschale wurde von 2400 Euro im vergangenen Jahr
auf 3000 Euro im Jahr 2021 erhöht. Bis zu diesem Betrag sind demnach
alle Einkünfte steuerfrei.

Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von
Impfzentren arbeitet, kann den Angaben zufolge die Ehrenamtspauschale
in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 Euro,
seit 2021 sind bis zu 840 Euro steuerfrei.